Auszug aus dem Entscheid Nr. 166/2023 vom 30. November 2023 Geschäftsverzeichnisnummern 7889, 7894

Auszug aus dem Entscheid Nr. 166/2023 vom 30. November 2023

Geschäftsverzeichnisnummern 7889, 7894, 7912 und 7916

In Sachen: Klagen

- auf teilweise Nichtigerklärung des Gesetzes vom 30. Oktober 2022 « zur Festlegung von zeitweiligen Unterstützungsmaßnahmen infolge der Energiekrise », erhoben von Hélène Englebert, von Guy van Hoye und von Danielle Domb;

- auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 26. Juni 2022 « zur Gewährung einer Zulage für den Erwerb von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen von Privatwohnungen », erhoben von Guy van Hoye;

- auf Nichtigerklärung der Artikel 10 bis 16 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 « zur Gewährung einer zweiten föderalen Strom- und Gasprämie », erhoben von Philippe Galloy.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Präsidenten P. Nihoul und L. Lavrysen, und den Richtern T. Giet, J. Moerman, M. Pâques, Y. Kherbache, D. Pieters, S. de Bethune, E. Bribosia und K. Jadin, unter Assistenz des Kanzlers N. Dupont, unter dem Vorsitz des Präsidenten P. Nihoul,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klagen und Verfahren

    1. Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 8. November 2022 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 16. November 2022 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Hélène Englebert Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 42 bis 48 des Gesetzes vom 30. Oktober 2022 « zur Festlegung von zeitweiligen Unterstützungsmaßnahmen infolge der Energiekrise » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 3. November 2022).

    2. Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 17. November 2022 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 18. November 2022 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Guy van Hoye Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 26. Juni 2022 « zur Gewährung einer Zulage für den Erwerb von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen von Privatwohnungen » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 29. Juni 2022) und auf teilweise Nichtigerklärung des vorerwähnten Gesetzes vom 30. Oktober 2022.

    3. Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 9. Januar 2023 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 10. Januar 2023 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Danielle Domb Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 42 bis 48 des vorerwähnten Gesetzes vom 30. Oktober 2022.

    4. Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 16. Januar 2023 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 17. Januar 2023 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Philippe Galloy Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 10 bis 16 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 « zur Gewährung einer zweiten föderalen Strom- und Gasprämie » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 23. Dezember 2022).

    Diese unter den Nummern 7889, 7894, 7912 und 7916 ins Geschäftsverzeichnis des Gerichtshofes eingetragenen Rechtssachen wurden verbunden.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    In Bezug auf die angefochtenen Bestimmungen und deren Kontext

    B.1. Die wirtschaftliche Erholung nach COVID-19 und die russische Invasion in der Ukraine haben einen erheblichen Anstieg der Energiepreise verursacht. In diesem Kontext hat der Gesetzgeber mehrere zeitweilige Unterstützungsmaßnahmen erlassen, um den Privathaushalten zu helfen.

    Zu diesen Maßnahmen zählen eine Heizungsprämie von 100 Euro, eine Zulage von 300 Euro für den Erwerb von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen von Privatwohnungen, eine Zulage von 250 Euro für Haushalte, die mit Pellets heizen, ein Basispaket Energie zu reduziertem Preis für Privathaushalte, das in der Gewährung einer Prämie für Strom und für Gas besteht, eine zeitweilige Senkung der Verbrauchssteuern auf Diesel und Benzin, eine zeitweilige Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas und eine Ausweitung des Sozialtarifs.

    Die klagenden Parteien beantragen die Nichtigerklärung mehrerer Gesetzesbestimmungen über die föderalen Gas- und Stromprämien und die Zulage für den Erwerb von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen von Privatwohnungen.

    B.2.1. Artikel 3 § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2022 « zur Gewährung einer Zulage für den Erwerb von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen von Privatwohnungen » (nachstehend: Gesetz vom 26. Juni 2022) sieht vor, dass allen Anspruchsberechtigten, die zwischen dem 15. November 2021 und dem 31. Dezember 2022 einschließlich von einem Unternehmen beliefert wurden, als Beteiligung an der Bezahlung der Lieferung von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen ihres Hauptwohnortes einmalig und pauschal eine Zulage gewährt wird.

    Die Höhe dieser Zulage betrug ursprünglich 225 Euro netto. Durch Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 30. Oktober 2022 « zur Festlegung von zeitweiligen Unterstützungsmaßnahmen infolge der Energiekrise » (nachstehend: Gesetz vom 30. Oktober 2022) wurde dieser Betrag auf 300 Euro netto angehoben.

    Die Zulage wird auf der Grundlage eines vom Anspruchsberechtigten eingereichten Antrags gewährt (Artikel 3 § 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2022).

    Nach der Begründung ist das Ziel dieser Maßnahme, die andere Maßnahmen für Gas und Strom ergänzt, « einer möglichst großen Anzahl an Bürgern eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, um ihnen zu helfen, die Erhöhung der Heizkosten ihrer Wohnung zu bewältigen » (Parl. Dok., Kammer, 2021-2022, DOC 55-2752/001, S. 4).

    B.2.2.1. Mit dem vorerwähnten Gesetz vom 30. Oktober 2022 gewährt der Gesetzgeber jedem Haushaltskunden, der zum 30. September 2022 einen Stromversorgungsvertrag entweder zu einem festen Preis, der nach dem 30. September 2021 abgeschlossen oder verlängert wurde, oder zu einem variablen Preis für seinen Wohnort hat, eine einmalige pauschale Prämie von 122 Euro (Artikel 36 § 1 des Gesetzes). Außerdem wird jedem Haushaltskunden, der zum 30. September 2022 einen Gasversorgungsvertrag entweder zu einem festen Preis, der nach dem 30. September 2021 abgeschlossen oder verlängert wurde, oder zu einem variablen Preis für seinen Wohnort hat, eine einmalige...

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