Auszug aus dem Entscheid Nr. 162/2023 vom 23. November 2023 Geschäftsverzeichnisnummer 8065 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 2, 3, 5

Auszug aus dem Entscheid Nr. 162/2023 vom 23. November 2023Geschäftsverzeichnisnummer 8065In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 2, 3, 5, 14 und 15 des Gesetzes vom 3. August 2016 « zur Einführung einer neuen jährlichen Steuer auf Kreditinstitute zur Ersetzung der bestehenden jährlichen Steuern, der Maßnahmen zur Begrenzung der Abzüge im Rahmen der Gesellschaftssteuer und des Beitrags zur Finanzstabilität », erhoben von der Gesellschaft niederländischen Rechts « BinckBank N.V. ».Der Verfassungsgerichtshof,zusammengesetzt aus den Präsidenten L. Lavrysen und P. Nihoul, und den Richtern Y. Kherbache, S. de Bethune, E. Bribosia, W. Verrijdt und M. Plovie, unter Assistenz des Kanzlers N. Dupont, unter dem Vorsitz des Präsidenten L. Lavrysen,erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:I. Gegenstand der Klage und VerfahrenMit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 14. Juli 2023 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 17. Juli 2023 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die Gesellschaft niederländischen Rechts « BinckBank N.V. », unterstützt und vertreten durch RA F. Soetaert, in Westflandern zugelassen, Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 2, 3, 5, 14 und 15 des Gesetzes vom 3. August 2016 « zur Einführung einer neuen jährlichen Steuer auf Kreditinstitute zur Ersetzung der bestehenden jährlichen Steuern, der Maßnahmen zur Begrenzung der Abzüge im Rahmen der Gesellschaftssteuer und des Beitrags zur Finanzstabilität » (veröffentlicht im...

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