9. NOVEMBER 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Mai 1995 über die Ausstellung der Jagdscheine und der Jagdlizenzen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Beschlusses M(2007)3 des Ministerausschusses der Benelux-Wirtschaftsunion vom 8. März 2007 über die gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfungen;

Aufgrund der Benelux-Konzertierung vom 26. April 2007 über die gegenseitige Anerkennung der französischen und deutschen Jagdprüfungen;

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, insbesondere des Artikels 14 § 2 Absatz 3 in seiner durch das Dekret vom 14. Juli 1994 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Mai 1995 über die Ausstellung der Jagdscheine und der Jagdlizenzen;

Aufgrund des am 12. Februar 2007 und am 24. April 2007 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur wallon de la Chasse" (Wallonischer hoher Rat für das Jagdwesen);

Aufgrund des am 24. Oktober 2007 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 43.643/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 4 § 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Mai 1995 über die Ausstellung der Jagdscheine und der Jagdlizenzen wird durch die folgende Bestimmung...

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