29. NOVEMBER 2001 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Ausgleichsbeihilfe zur Provinzialsteuer für Wasserentnahmestellen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. November 1997 zur Festlegung für 1997 der Modalitäten für die Verteilung der in der Basiszuwendung 43.07.03 des Abschnitts 14 des Verwaltungshaushalts der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 1997 eingetragenen Mittel;

Aufgrund des am 28. November 2001 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 29. November 2001 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

In der Erwägung, dass es unmöglich ist, den Dekretvorentwurf bezüglich der allgemeinen Finanzierung der wallonischen Provinzen dem wallonischen Parlament vor dem 31. Dezember 2001 zur Abstimmung vorzulegen, und dass es daher Anlass gibt, wie in den vorigen Jahren einen Betrag von 362 000 000 BEF als Teilausgleich für die von den Provinzen infolge der Abschaffung der Provinzialsteuer für Wasserentnahmestellen erlittenen Verluste bereitzustellen;

In der Erwägung, dass die durch den Erlass vom 27. November 1997 verabschiedete Art der Verteilung für das Haushaltsjahr 2001 beibehalten werden kann, und dass die zuzuteilenden Beträge deshalb nach den schon versteuerten und ausgeführten Wasservolumen zu revidieren sind; dass die der Provinz Lüttich zuzuteilenden Dotation blockiert sein muss, um zu vermeiden, dass diese Provinz mehr erhält, als das, was sie früher wegen ihrer mässigen...

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