23. JUNI 2008 - Dekret über die zuständige Behörde zur Ausführung der Verordnung (EG) nr. 1082/2006 über den Europäischen verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist zuständige Behörde für die Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), insofern Zuständigkeiten des Deutschprachigen Gemeinschaft berührt werden. Dies umfasst:

  1. die Entgegennahme der Mitteilungen und der Unterlagen für die Teilnahme, für die Genehmigung oder Versagung der Teilnahme sowie für die Zustimmung zu jeder Änderung der Ubereinkunft und jeder wesentlichen Änderung der Satzung nach artikel 4 Absätze 3, 4 und 6 der Verordnung;

  2. die Kontrolle der Verwaltung öffentlicher Mittel nach Artikel 6 der Verordnung;

  3. das Untersagen der Tätigkeit und die Austrittsverpflichtung bei Verstoss gegen Bestimmungen über die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Sittlichkeit oder gegen das öffentliche Interesse nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung;

  4. die Anordnung der Auflösung nach Artikel 14 der Verordnung.

Die Regierung legt die näheren Modalitäten fest.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 23. Juni 2008

Der Ministerpräsident der...

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