7. MAI 2009 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. April 1999 zur Ausführung der Artikel 38 und 39 des Dekretes über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen vom 31. August 1998

Die Regierung der Deutschprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekretes vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen, insbesondere Artikel 38, § 1;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 14. April 1999 zur Ausführung der Artikel 38 und 39 des Dekretes über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen vom 31. August 1998, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 25. Mai 2000;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 6. Februar 2009;

Auf Grund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 13. Februar 2009;

Auf Grund des Gutachtens Nr. 46.249/2 des Staatrates, das am 15. April 2009 in Anwendung von Artikel 84, § 1 Absatz 1 Nr.1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 3 des Erlasses der Regierung vom 14. April 1999 zur Ausführung der Artikel 38 und 39 des Dekretes über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal...

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