19. APRIL 2002 - Ministerialerlass zur Abänderung des Ministerialerlasses vom 18. Juli 2001 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2001 zur Festlegung der auf die in der zweiten Zone (Zone B) des Lärmbelastungsplans der Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, gelegenen Wohnhäuser anwendbaren Begleitmassnahmen

Der Minister der Wirtschaft, der K.M.B., der Forschung und der neuen Technologien,

Aufgrund des Dekrets vom 23. Juni 1994 über die Schaffung und den Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, abgeändert am 8. Juni 2001;

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Juli 1973 über die Lärmbekämpfung, insbesondere des Artikels 1bis, abgeändert am 8. Juni 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2001 zur Festlegung der auf die in der zweiten Zone (Zone B) des Lärmbelastungsplans der Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, gelegenen Wohnhäuser anwendbaren Begleitmassnahmen,

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 18. Juli 2001 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2001 zur Festlegung der auf die in der zweiten Zone (Zone B) des Lärmbelastungsplans der Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, gelegenen Wohnhäuser anwendbaren Begleitmassnahmen,

Beschliesst :

Artikel 1 - Der Artikel 5 des Ministerialerlasses vom 18. Juli 2001 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2001 zur Festlegung der auf die in der zweiten Zone (Zone B) des Lärmbelastungsplans der Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, gelegenen Wohnhäuser anwendbaren Begleitmassnahmen wird folgendermassen ergänzt:

"Wenn aus der Veranschlagung der Honorare des Privattaxators hervorgeht, dass diese Beträge unzureichend sind, kann der Minister ausnahmsweise von der Höchstbetragsgrenze abweichen.

Wenn sich die Einschaltung eines Sicherheitskoordinators als erforderlich erweist, wird der von dem Privattaxator erstellten Veranschlagung eine ausführliche und begründete Veranschlagung der Honorare des Sicherheitskoordinators beigefügt und werden die Kosten für dessen Einschaltung zu den Honoraren des Privattaxators hinzugezählt."

Art. 2 - Der Artikel 5 der Anlage I des Ministerialerlasses vom 18. Juli 2001 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2001 zur Festlegung der auf die in der zweiten Zone (Zone B) des Lärmbelastungsplans der Flughäfen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen, gelegenen Wohnhäuser anwendbaren Begleitmassnahmen wird durch folgenden Artikel ersetzt:

"Die vorerwähnten Honorare decken die gesamten, dem Privattaxator anvertrauten Aufgaben, von der Ausarbeitung der Akte zur Beantragung einer Beihilfe bis zur Auszahlung der...

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