12. JANUAR 2010 - Ministerialerlass zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2009 zur Einführung verschiedener Abänderungen am wallonischen steuerlichen Verfahren

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Aufgrund des Gesetzbuches über die den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern, insbesondere der Artikel 57, § 2 und § 7, und 60, abgeändert durch das Dekret vom 10. Dezember 2009 zur Abänderung des Gesetzbuches über die den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern, des Königlichen Erlasses vom 3. April 1953 zur Koordinierung der Gesetzesbestimmungen über den Ausschank gegorener Getränke, des Gesetzes vom 13. Juli 1987 über die Rundfunk- und Fernsehgebühren und des Dekrets vom 6. Mai 1999 über die Festsetzung, die Beitreibung und die Streitsachen bezüglich der wallonischen regionalen Abgaben;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1970 zur allgemeinen Regelung der den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern, insbesondere Artikel 53, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2009 zur Einführung verschiedener Abänderungen am wallonischen steuerlichen Verfahren;

Aufgrund des am 29. Dezember 2009 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 2° der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 47.669/2; die Dringlichkeit wird dadurch begründet, dass die Übertragung der Steuer auf Spiele und Wetten, der Spielautomatensteuer und der Schankkonzessionssteuer durch den Föderalstaat an die Wallonische Region am kommenden 1. Januar 2010 in Kraft treten wird; anschliessend an das Dekret vom 10. Dezember 2009 zur Begleitung der Massnahmen bezüglich des steuerlichen Verfahrens, die unbedingt notwendig sind, um die Kontinuität des Steuerdienstes ab diesem Datum zu ermöglichen, das spätestens am 1. Januar 2010 in Kraft treten muss, und anschliessend an den Erlass der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2009 zur Einführung verschiedener Abänderungen am wallonischen steuerlichen Verfahren, der dieses Dekret durchführt, indem er die gesetzlichen Ermächtigungen für den regionalen Finanzminister zwecks der Aufstellung des Musters für eine bstimmte Anzahl Dokumente und Register vorsieht, die den Steuerpflichtigen für die Angabe und die Kontrolle der Steuer auf Spiele und Wetten, obligatorisch auferlegt werden, müssen die neuen Formulare und Muster für die Dokumente und Register, die von den Steuerpflichtigen für die Steuer auf Spiele und Wetten ab 2010 zu benutzen sind, so rasch wie möglich festgelegt werden,

Beschliesst :

Artikel 1 - Das Muster für die abzugebende Erklärung bezüglich...

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