28. SEPTEMBER 2007 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den provinzialen Ausbildungszentren für die öffentlichen Feuerwehrdienste im Jahr 2008 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets. Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche ‹bersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 28. September 2007 zur Bestimmung der von den provinzialen Ausbildungszentren f¸r die ˆffentlichen Feuerwehrdienste im Jahr 2008 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets.

Diese ‹bersetzung ist von der Zentralen Dienststelle f¸r Deutsche ‹bersetzungen beim Beigeordneten Bezirkskommissar in Malmedy erstellt worden in Ausf¸hrung von Artikel 76 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 ¸ber institutionelle Reformen f¸r die Deutschsprachige Gemeinschaft, ersetzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Juli 1990 und abge‰ndert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. April 2007.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER DIENST INNERES

28. SEPTEMBER 2007 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der von den provinzialen Ausbildungszentren f¸r die ˆffentlichen Feuerwehrdienste im Jahr 2008 organisierten Ausbildungen zur Erlangung von Brevets

Der Minister des Innern,

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 8. April 2003 ¸ber die Ausbildung der Mitglieder der ˆffentlichen Hilfsdienste, insbesondere der Artikel 17 und 22;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 4. April 2003 zur Einsetzung eines Hohen Ausbildungsrates f¸r die ˆffentlichen Feuerwehrdienste und zweier ‹berprovinzialer Ausbildungsr‰te f¸r die ˆffentlichen Feuerwehrdienste, insbesondere des Artikels 30;

Aufgrund der von den technischen Kommissionen der Hilfeleistungszonen f¸r das Kalenderjahr 2008 vorgebrachten Bed¸rfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets;

Aufgrund der Bed¸rfnisse in Sachen Ausbildungen zur Erlangung von Brevets, die von den Behˆrden, denen die Feuerwehrdienste unterstehen, die nicht zu einer Hilfeleistungszone gehˆren, f¸r das Kalenderjahr 2008 vorgebracht wurden;

In der Erw‰gung, dass die zwei ‹berprovinzialen Ausbildungsr‰te f¸r die ˆffentlichen Feuerwehrdienste, jeder f¸r die ihn betreffenden provinzialen Ausbildungszentren, den Auftrag haben, f¸r die Koordinierung der von den verschiedenen provinzialen Ausbildungszentren f¸r die ˆffentlichen Feuerwehrdienste organisierten Ausbildungen zu sorgen;

Aufgrund der Stellungnahme des Niederl‰ndischsprachigen ‹berprovinzialen Ausbildungsrates f¸r die ˆffentlichen Feuerwehrdienste zu vorerw‰hnten Bed¸rfnissen;

Aufgrund der Stellungnahme des Franzˆsischsprachigen und Deutschsprachigen ‹berprovinzialen Ausbildungsrates f¸r die ˆffentlichen Feuerwehrdienste zu vorerw‰hnten Bed¸rfnissen,

Erl‰sst:

Artikel 1 - Das Ausbildungszentrum f¸r die ˆffentlichen...

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