7. SEPTEMBER 2000 - Erlass der Regierung zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen gemäss der Schulpflichtgesetzgebung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, insbesondere Artikel 2;

Auf Grund des Erlasses des Erlasses der Exekutive vom 16. März 1992 zur Einsetzung einer Kommission in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht, insbesondere Artikel 2;

Auf Vorschlag des Ministers für Unterricht und Ausbildung, Kultur und Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Als Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Ausbildungen hinsichtlich der Erfordernisse der Teilzeitschulpflicht gemäss Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht werden bezeichnet:

- Herr Roger Heck

- Herr Stephan Boemer

- Herr Roger Erkens

- Herr Norbert Schommers

  1. 2 - Vorliegender Erlass wird am 1. Juli 2000 wirksam.

  2. 3 - Der für das Unterrichtswesen zuständige Minister wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT