Auszug aus dem Urteil Nr. 141/2010 vom 16. Dezember 2010 Geschäftsverzeichnisnummer 4848 In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 7. Mai 2009 « zur Billigung und Ausführung des am 12.

Auszug aus dem Urteil Nr. 141/2010 vom 16. Dezember 2010

Geschäftsverzeichnisnummer 4848

In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 7. Mai 2009 « zur Billigung und Ausführung des am 12. Dezember 2008 in Brüssel unterzeichneten Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen Belgien und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung der Rechts- und Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet in Brüssel am 10. März 1964 und abgeändert durch die Zusatzabkommen vom 15. Februar 1971 und 8. Februar 1999 », erhoben von Monique Noël, Patrick Hocepied und anderen.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden R. Henneuse und dem Richter und stellvertretenden Vorsitzenden E. De Groot, den Richtern A. Alen, J.-P. Snappe, E. Derycke und J. Spreutels, und dem emeritierten Vorsitzenden M. Melchior gemäss Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des emeritierten Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 14. Januar 2010 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 15. Januar 2010 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Monique Noël, Patrick Hocepied und ihre Kinder Sarah, Simon und Lilah Hocepied, vertreten durch deren Eltern, wohnhaft in 7700 Mouscron, Clos des Ramées 24, Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 7. Mai 2009 « zur Billigung und Ausführung des am 12. Dezember 2008 in Brüssel unterzeichneten Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen Belgien und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung der Rechts- und Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet in Brüssel am 10. März 1964 und abgeändert durch die Zusatzabkommen vom 15. Februar 1971 und 8. Februar 1999 » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 8. Januar 2010).

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1. Die Nichtigkeitsklage bezieht sich auf das Gesetz vom 7. Mai 2009 zur Billigung und Ausführung des am 12. Dezember 2008 in Brüssel unterzeichneten Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen Belgien und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung der Rechts- und Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, unterzeichnet in Brüssel am 10. März 1964 und abgeändert durch die Zusatzabkommen vom 15. Februar 1971 und 8. Februar 1999.

    B.2. Aus der Argumentation der Klageschrift geht hervor, dass die Beschwerden der klagenden Parteien gegen...

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