29. AUGUST 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 31 und 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des am 26. Juni 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 61.03, 61.04 und 65.03 des Programms 31 und auf die Basiszuwendung 32.03 des Programms 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um dem Mangel an Ausgabeermächtigungen für diese Basiszuwendungen abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.635.000 EUR innerhalb der Programmen 31 und 32 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programmen 31 und 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 wird...

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