29. AUGUST 2012 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012, insbesondere des Artikels 6;

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012;

Aufgrund des am 16. Juli 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.04 des Programms 01 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen, um neue, spezifische EDV-Politiken zu verwirklichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 3.648.000 EUR vom Programm 04 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basiszuwendungen der Programmen 01 und 04 des Organisationsbereichs 15 des...

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