30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 30. August 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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30. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein

BERICHT AN DEN KÖNIG

Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein

Sire,

wir haben die Ehre, Eurer Majestät einen Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein zur Unterschrift vorzulegen.

Dieser Entwurf sieht vor, dass die theoretische Prüfung zur Erlangung des Führerscheins in Sekundarschulen organisiert werden darf.

Die Prüfungen werden vor den in Artikel 26 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 erwähnten Prüfern abgelegt, das heisst vor den Prüfern, die von den zugelassenen Kraftfahrzeugüberwachungseinrichtungen angeworben und entlohnt werden; diese Prüfer müssen vom Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Strassenverkehr gehört, zugelassen sein.

In der Praxis begeben sich die Prüfer mit dem Informatikmaterial, über das die Zentren verfügen, in die Schulen, um die theoretischen Prüfungen unter den gleichen Bedingungen wie denen, die für die Prüfungszentren gelten, abzuhalten.

Die Möglichkeit, die theoretischen Prüfungen in Sekundarschulen zu organisieren, ist Schulen vorbehalten, die ihren Schülern theoretischen Fahrunterricht erteilen.

Der Staatsrat, befasst mit einem Antrag auf Begutachtung eines Entwurfs eines Ministeriellen Erlasses zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 20. Juni 2007 zur Festlegung der Anzahl, des Niederlassungsortes und des Zuständigkeitsgebietes der Prüfungszentren sowie der Regeln mit Bezug auf deren Organisation, an dem die Regionen vorab beteiligt worden sind, ist der Ansicht, dass für die Organisation der theoretischen Führerscheinprüfungen in den Lehranstalten für Sekundarunterricht eine Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein oder des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B erforderlich ist.

Damit den Bemerkungen des Staatsrates Rechnung getragen wird, werden die im vorerwähnten Entwurf eines Ministeriellen Erlasses...

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