14. AUGUST 2014 - Erlaß der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 1997 über die Organisation und den Zuschuss für Tagesstätten für Personen mit Behinderung

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekretes vom 19. Juni 1990 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung, Artikel 32 § 1 Absatz 1, abgeändert durch die Dekrete vom 3. Februar 2003 und 16. Dezember 2003;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 1997 über die Organisation und den Zuschuss für Tagesstätten für Personen mit Behinderung;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 28. März 2014;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 1. April 2014;

Aufgrund des Vorschlags des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung vom 19. Dezember 2013;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.419/1 des Staatsrates, das am 19. Juni 2014 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des Minister für Soziales;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 10 des Erlasses der Regierung vom 12. Dezember 1997 über die Organisation und den Zuschuss für Tagesstätten für Personen mit Behinderung, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom 16. Dezember 2010 und vom 28. März 2013, wird wie folgt abgeändert:

  1. in § 1 wird der Betrag "€ 9,1790" ersetzt durch den Betrag "€ 9,3626";

  2. in § 2 wird der Betrag "€ 3,8951" ersetzt durch den Betrag "€ 3,9730";

  3. in § 3 wird der Betrag "€ 1,5400" ersetzt durch den Betrag "€ 1,5708".

    Art. 2 - Artikel...

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