5. NOVEMBER 2013 - Ministerieller Erlass zur Anerkennung unter Auflagen des ÖSHZ Burg-Reuland als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4790 Burg-Reuland 112 A (Parterre)

Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales,

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Antrags des ÖSHZ Burg-Reuland vom 5. Juli 2013 auf Verlängerung der Anerkennung als Träger der Notaufnahmewohnung;

Aufgrund der Inspektion der Notaufnahmewohnung am 14. August 2013 und des dazu erstellten Berichtes vom 3. September 2013, woraus hervorgeht, dass es sich bei der Notaufnahmewohnung um ein Studio mit einer bewohnbaren Fläche von weniger als 28 m2 handelt,

Beschließt :

Artikel 1 - Das ÖSHZ Burg-Reuland wird als Träger einer Notaufnahmewohnung, gelegen, in 4790 Burg-Reuland 112 A (Parterre) für die Dauer von zwei Jahren anerkannt unter...

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