19. DEZEMBER 2012 - Dekret zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in Sachen Wirtschaft und K.M.B. (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und Wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - Folgende Bestimmungen werden aufgehoben:

  1. das Dekret vom 22. Dezember 1982 zur Festlegung der Höchstgrenze der Verbindlichkeiten für die die Wallonische Region in Anwendung des Gesetzes vom 17. Juli 1959 zur Einführung und zur Koordinierung von Massnahmen zwecks Förderung des Wirtschaftsaufschwungs und Schaffung neuer Industrien und des Gesetzes vom 30. Dezember 1970 betreffend den Wirtschaftsaufschwung haften kann;

  2. das Dekret vom 30. September 1999 über die Gewährung einer Beihilfe des Garantiefonds und einer Zinssubvention an durch die Dioxinkrise von 1999 betroffene Unternehmen, abgeändert durch das Dekret vom 24. März 2000;

  3. das Dekret vom 24. März 2000 über die Gewährung einer Bürgschaft der Region an bestimmte durch die Dioxinkrise von 1999 betroffene Unternehmen.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 19. Dezember 2012

Der Minister-Präsident

  1. DEMOTTE

    Der Minister für nachhaltige Entwicklung und den öffentlichen Dienst

    J.-M. NOLLET

    Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen

  2. ANTOINE

    Der Minister für Wirtschaft, K.M.B., Aussenhandel und neue Technologien

    J.-Cl. MARCOURT

    Der Minister für lokale Behörden und Städte

  3. FURLAN

    Die Ministerin für Gesundheit, soziale Massnahmen...

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