3 SEPTEMBRE 2000. - Arrêté royal instituant des Sous-commissions paritaires de l'industrie textile et la bonneterie et fixant leur dénomination et leur compétence. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 3 septembre 2000 instituant des Sous-commissions paritaires de l'industrie textile et la bonneterie et fixant leur dénomination et leur compétence (Moniteur belge du 20 septembre 2000).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

MINISTERIUM DER BESCHÄFTIGUNG UND DER ARBEIT

  1. SEPTEMBER 2000 - Königlicher Erlass zur Einrichtung paritätischer Unterkommissionen für die Textil- und die Wirk- und Strickwarenindustrie und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit

    ALBERT II., König der Belgier,

    Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

    Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, insbesondere der Artikel 8 und 37;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. Februar 1974 zur Einrichtung bestimmter paritätischer Kommissionen und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit, insbesondere des Artikels 1 § 1 Nr. 1, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 4. Oktober 1982 und 4. Juni 1999;

    Aufgrund des Antrags der Paritätischen Kommission für die Textil- und die Wirk- und Strickwarenindustrie auf die Einrichtung paritätischer Unterkommissionen;

    Aufgrund der Stellungnahme der Paritätischen Kommission für die Textil- und die Wirk- und Strickwarenindustrie über den Zuständigkeitsbereich der paritätischen Unterkommissionen;

    Aufgrund der gleich lautenden Stellungnahme der Paritätischen Kommission für die Textil- und die Wirk- und Strickwarenindustrie über die Billigung der kollektiven Arbeitsabkommen, die in den paritätischen Unterkommissionen abgeschlossen werden, durch diese Kommission;

    Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates;

    Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung

    Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

    Artikel 1 - Es werden paritätische Unterkommissionen, "Paritätische Unterkommission für die Textilindustrie des Verwaltungsbezirks Verviers", "Paritätische Unterkommission für die Flachsaufbereitung" und "Paritätische Unterkommission für die Herstellung von und den Handel mit Säcken aus Jute oder Ersatzmaterialien" genannt, eingerichtet.

    Art. 2 - Die Paritätische Unterkommission für die Textilindustrie des Verwaltungsbezirks Verviers ist zuständig für Arbeitnehmer, die hauptsächlich manuelle Arbeit verrichten, und ihre Arbeitgeber, und zwar für:

  2. die im Verwaltungsbezirk Verviers gelegenen Unternehmen folgender Sektoren:

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