15. OKTOBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestimmung des Betrags der Anwesenheitsgelder und Kostenentschädigungen, die den Regierungskommissaren bei der 'Commission wallonne pour l'Energie' (Wallonische Kommission für Energie) gewährt werden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, insbesondere des durch das Dekret vom 17. Juli 2008 eingefügten Artikels 47ter ;

Aufgrund des am 13. Oktober 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 15. Oktober 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - § 1 - Die Regierungskommissare der Wallonischen Regierung bei der "Commission wallonne pour l'Energie", nachstehend CWaPE genannt, haben Anspruch auf ein Anwesenheitsgeld für jede Sitzung des Direktionsauschusses der CWaPE.

Die Anwesenheit der Kommissare der Wallonischen Regierung wird bei der Versammlung des Direktionsausschusses der CWaPE beurkundet.

§ 2 - Der Betrag des Anwesenheitsgelds wird auf 150 Euro pro Sitzung, der der Kommissar tatsächlich beigewohnt hat, festgesetzt.

Die Beträge der Anwesenheitsgelder sind an den allgemeinen Index der Verbraucherpreise gebunden und entsprechen dem Schwellenindex 138,01 von Januar 1990.

Art. 2 - Die Kommissare der Regierung bei der CWaPE haben Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Fahrtkosten, auf der Grundlage einer gebührend begründeten Forderungsanmeldung und unter Einhaltung folgender Bedingungen:

  1. diejenigen Kommissare, die die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, haben Anspruch auf eine Rückzahlung aufgrund der offiziellen Tarife. Bestehen mehrere Klassen in diesen Verkehrsmitteln, so wird ihnen der Fahrtpreis in der 1. Klasse zurückbezahlt;

  2. diejenigen Kommissare, die ihr...

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