23. DEZEMBER 2010 - Ministerialerlass zur Festlegung des regionalen Anteils der Beihilfe und des Höchtspreises, der für den Verkauf von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in den Schulen in Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Juli 2010 hinsichtlich der Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen genehmigt ist

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen, insbesondere des Artikels 102;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen;

Aufgrund des Gesetzes vom 28. März 1975 über den Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Seefischerei;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Juli 2010 hinsichtlich der Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen, insbesondere der Artikels 3 und 4;

Aufgrund des am 12. September 2010 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 21. Oktober 2010 abgegebenen Gutachtens des Ministers für Haushalt,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Höchstpreise, die von den Schülern durch die Schulen verlangt werden können, werden in der folgenden Tabelle angegeben:

KategorieUnter-kategorie KodeErzeug Beschreibung pro Liter pro Kg Ia LNA Wärmebehandelte Milch einchliesslich laktosefreier Milchgetränke euro 1,25 euro 1,29 Ib LAR Wärmebehandelte Milch mit Schokolade oder Fruchtsaft oder wärmebehandelte aromatisierte Milch mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90% Milch der Kategorie Ia und einem Zusatz von höchstens 7% Zucker und/oder Honig euro 1,50 euro 1,55 Ic 9LF Fermentierte Milcherzeugnisse, ausser Joghurt, auch mit Fruchtsaft, auch aromatisiert, mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90% Milch der Kategorie Ia und einem Zusatz von höchstens 7% Zucker und/oder Honig euro 1,75 euro 1,80 Id 9YA Joghurt, auch mit Fruchtsaft, auch aromatisiert, mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90% Milch der Kategorie Ia und einem Zusatz von höchstens 7% Zucker und/oder Honig euro 2,72 euro 2,80 II 8LF Fermentierte Milcherzeugnisse, ausser Joghurt, auch aromatisiert, mit Früchten, mit einem Gewichtsanteil von mindestens 80% Milch der Kategorie Ia und einem Zusatz von höchstens 7% Zucker und/oder Honig euro 1,75 euro 1,80 II 8YA Joghurt, auch aromatisiert, mit Früchten, mit einem Gewichtsanteil von mindestens 80% Milch der Kategorie Ia und einem Zusatz von höchstens 7% Zucker und/oder Honig euro 2,72 euro 2,80 III...

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