26. NOVEMBER 2010 - Königlicher Erlass zur Einstufung der lang anhaltenden Regenfälle und der Überschwemmungen, die das Land zwischen dem 11. und 17. November 2010 heimgesucht haben, als allgemeine Naturkatastrophe und zur Absteckung des geographischen Raums dieser Naturkatastrophe - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 26. November 2010 zur Einstufung der lang anhaltenden Regenfälle und der Überschwemmungen, die das Land zwischen dem 11. und 17. November 2010 heimgesucht haben, als allgemeine Naturkatastrophe und zur Absteckung des geographischen Raums dieser Naturkatastrophe.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
26. NOVEMBER 2010 - Königlicher Erlass zur Einstufung der lang anhaltenden Regenfälle und der Überschwemmungen, die das Land zwischen dem 11. und 17. November 2010 heimgesucht haben, als allgemeine Naturkatastrophe und zur Absteckung des geographischen Raums dieser Naturkatastrophe
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1976 über die Wiedergutmachung bestimmter durch Naturkatastrophen an Privatgütern verursachter Schäden, insbesondere des Artikels 2 § 1 Nr. 1 und § 2;
Aufgrund des Ministeriellen Rundschreibens vom 20. September 2006 zur Festlegung der Kriterien für die Anerkennung allgemeiner Naturkatastrophen;
In der Erwägung, dass lang anhaltende Regenfälle und Überschwemmungen zwischen dem 11. und dem 17. November 2010 schwere Schäden in allen Provinzen verursacht haben;
Aufgrund der Berichte der Gouverneure über das Ausmass der durch diese lang anhaltenden Regenfälle und Überschwemmungen verursachten Schäden;
In der Erwägung, dass das Ereignis Schäden in Höhe von mindestens 50.000.000 EUR verursacht hat;
In der Erwägung, dass diese lang anhaltenden Regenfälle und Überschwemmungen demnach Ausnahmecharakter haben;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. November 2010;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Staatssekretärs für Haushalt vom 24. November 2010;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die lang anhaltenden Regenfälle und die Überschwemmungen, die das Land zwischen dem 11. und 17. November 2010 heimgesucht haben, werden als allgemeine Naturkatastrophe betrachtet, die die Anwendung von Artikel 2 § 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1976 über die Wiedergutmachung bestimmter durch Naturkatastrophen an Privatgütern verursachter Schäden rechtfertigt.
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2 - Der geographische Raum der Naturkatastrophe ist auf die Gemeinden, deren Namen nachstehend angegeben sind, begrenzt:
Provinz Antwerpen
Aartselaar
Antwerpen
Arendonk
Balen
Berlaar
Boechout
Bonheiden
Boom
Borsbeek
Brasschaat
Desse...
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