30. AUGUST 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des anerkannten Naturschutzgebiets 'Le Tournibois' in Flobecq

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, insbesondere des Artikels 6, abgeändert durch das Dekret vom 7. September 1989, des Artikels 10, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984, des Artikels 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, des Artikels 12, des Artikels 13, des Artikels 18, des Artikels 19, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, des Artikels 37, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984 und vom 22. Mai 2008 und des Artikels 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und vom 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 17. Juli 1986 über die Anerkennung der Naturschutzgebiete und die Bezuschussung der Ankäufe von Grundstücken, die von den privaten Vereinigungen als anerkannte Naturschutzgebiete zu errichten sind, insbesondere der Artikel 10 und 11;

Aufgrund des am 16. Dezember 2008 abgegebenen günstigen Gutachtens des "Conseil supérieur wallon de la Conservation de la Nature" (Wallonischer hoher Rat für die Erhaltung der Natur);

Aufgrund des am 19. März 2009 abgegebenen günstigen Gutachtens des Provinzkollegiums der Provinz Hennegau;

Aufgrund des am 3. September 2009 abgegebenen günstigen Gutachtens der Verwaltungskommission des Naturparks Pays des Collines;

In Erwägung des am 30. August 2008 durch die "ASBL Ligue royale belge pour la Protection des Oiseaux" eingereichten Zulassungsantrags für den Standort "Tournibois" in Flobecq;

In Erwägung des am 18. November 2008 abgegebenen günstigen Gutachtens der operativen Generaldirektion Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie;

In der Erwägung, dass das Waldmassiv am Standort Tournibois ein Uberbleibsel der für das Gebiet charakteristischen Forste darstellt; dass diese Forste einen hohen biologischen Wert haben;

In der Erwägung, dass die Erhaltung und die Verbesserung der biologischen Qualität des Gebiets die Kontrolle der Vegetation erfordert;

In der Erwägung, dass das Ausheben und der Unterhalt von Tümpeln die Lebensräume des Gebiets diversifizieren, und dass diese Diversifizierung deren Qualität verbessert;

In der Erwägung, dass das Anbringen von didaktischen Schildern und einer Pfeilmarkierung zu der Umwelterziehung beiträgt;

In der Erwägung, dass die nicht heimischen invasiven Tier- und Pflanzenarten im Interesse des Schutzes der einheimischen Fauna und Flora des Gebiets unter Kontrolle zu halten sind;

In der Erwägung, dass die Wildbestände...

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