6. MAI 2010 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des anerkannten Naturschutzgebiets 'Lovaiseu-Sol Fetchereu' in Malmedy

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, in seiner durch die Dekrete vom 11. April 1984, vom 16. Juli 1985, vom 7. Oktober 1985, vom 7. September 1989 (2 Dokumente), vom 21. April 1994, vom 6. April 1995, vom 22. Januar 1998, vom 28. Juni 2001, vom 6. Dezember 2001,vom 31. Mai 2007, vom 22. November 2007 und vom 22. Mai 2008 abgeänderten Fassung, insbesondere der Artikel 6, 6bis, 6ter, 10, 11, 12, 13, 18, 19, 37 und 51;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 6, § 1, in seiner durch das Gesetz vom 8. August 1988 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 17. Juli 1986 über die Anerkennung der Naturschutzgebiete und die Bezuschussung der Ankäufe von Grundstücken, die von den privaten Vereinigungen als anerkannte Naturschutzgebiete zu errichten sind, in seiner abgeänderten Fassung, insbesondere der Artikel 10 und 11;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2009 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des am 19. September 2006 abgegebenen günstigen Gutachtens des « Conseil supérieur wallon de la Conservation de la Nature » (Wallonischer hoher Rat für die Erhaltung der Natur);

Aufgrund des auf seiner Sitzung vom 2. August 2007 abgegebenen günstigen Gutachtens des Provinzkollegiums der Provinz Lüttich und unter Berücksichtigung des Gutachtens des Gemeindekollegiums von Malmedy;

Aufgrund des fehlenden Gutachtens der operativen Generaldirektion Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie (Zelle Raumordnung - Umwelt);

Aufgrund des am 24. März 2010 abgegebenen Gutachtens des Forstamts und der Direktion Malmedy;

In Erwägung des am 30. August 2006 durch die "Amis de la Fagne" für das Gebiet "Lovaiseu-Sol Fetchereu" in Malmedy eingereichten Zulassungsantrags;

In Erwägung der verschiedenen beantragten Gutachten;

Aufgrund der Bewirtschaftungsmassnahmen, die in der durch den Besitzer am 30. August 2006 vorgelegten Akte vorgeschlagen werden, und der Abweichungen, die in dieser Akte beantragt werden;

Aufgrund des Verlaufs der Aussengrenzen des Umkreises des Naturschutzgebietes, die auf dem Lokalisierungsplan, der dem vorliegenden Erlass beigefügt und zu ihm gehört...

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