24. DEZEMBER 2008 - Ministerialerlass zur Durchführung des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 22. April 1993 über den Abschussplan für die Jagd auf Hirsch für die Jagdsaison 2008-2009

Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, insbesondere des Artikels 1quater, 7 und 30bis ;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 22. April 1993 über den Abschussplan für die Jagd auf Hirsch, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Mai 2004;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Dezember 2008 zur Abänderung für die Jagdsaison 2008-2009 des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 22. April 1993 über den Abschussplan für die Jagd auf Hirsch, insbesondere des Artikels 2;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der zwingenden Notwendigkeit, die Zahlen des für Kahltiere der Art Hirsch auferlegten minimalen Abschussplans zu erreichen, um das Gleichgewicht zwischen Fauna und Flora wieder herzustellen, und auf diese Weise die biologische Vielfalt zu schützen, die Schäden für die Land- und Forstwirtschaft zu verringern und die in Sachen Zertifizierung der Wälder verlangten Bedingungen zu erfüllen,

Beschliesst :

Artikel 1 - § 1. In jedem weidmännischen Rat oder jedem Sektor eines weidmännischen Rats, in dem der für die Jagdsaison 2008-2009 auferlegte Abschussplan für Kahltiere der Art Hirsch am 31. Dezember 2008 einschliesslich nicht erreicht ist, dürfen die Jagdberechtigten, die im betroffenen Sektor Mitglieder dieses weidmännischen Rat sind, auf dem Pirschgang und auf dem Ansitz ab einer Stunde vor dem offiziellen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem offiziellen Sonnenuntergang bis zum 20. Januar 2009 einschliesslich auf ihrem jeweiligen Gebiet Kahlwild bis zu der für das betroffene Sektor auferlegten Mindestquote vernichten, selbst wenn sie am 31. Dezember 2008 die Schussmöglichkeiten, die ihnen durch ihren weidmännischen Rat gewährt wurden, schon aufgebraucht haben.

§ 2. In dem weidmännischen Rat oder Sektor eines weidmännischen Rats, in dem der für die Jagdsaison 2008-2009 auferlegte minimale Abschussplan für Kahltiere der Art Hirsch am 20. Januar 2009 einschliesslich nicht erreicht wird, darf der Direktor der Abteilung Natur und Forstwesen auf schriftliche Anweisung des Ministers auf den Gebieten, in denen die durch den weidmännischen Rat auferlegte Mindestquote nicht erreicht wurde, in den der Forstordnung unterworfene Wäldern folgende Massnahmen organisieren und koordinieren:

  1. die Jagd auf dem Pirschgang und auf dem Ansitz durch jegliches Personalmitglied der...

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