25. APRIL 2013 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. April 2008 zur Einsetzung der Kommission zur Bezeichnung der Schulleiter auf Sekundarschulebene des Gemeinschaftsunterrichtswesens

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 7;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes oder subventionierten Unterrichtseinrichtungen und Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, Artikel 121quinquies, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Mai 2009;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. Juli 1979 zur Festlegung des Statuts des technischen Personals der staatlichen Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, der spezialisierten staatlichen Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, der staatlichen Ausbildungszentren sowie der mit der Aufsicht über die Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren, die Einrichtungen der schulischen und beruflichen Orientierung und der spezialisierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren beauftragten Inspektionsdienste, Artikel 89, ersetzt durch das Dekret vom 16. Januar 2012;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 17. April 2008 zur Einsetzung der Kommission zur Bezeichnung der Schulleiter auf Sekundarschulebene des Gemeinschaftsunterrichtswesens;

Aufgrund des Protokolls Nr. S1/2013 vom 17. Januar 2013, das die Ergebnisse der in gemeinsamer Sitzung geführten Verhandlungen des Sektorenausschusses XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des in Artikel 17 § 2 Nr. 3 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 vorgesehenen Unterausschusses enthält;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 19. Februar 2013;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 53.051/2 des Staatsrats, das am 8. April 2013 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr.1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Der Titel des Erlasses der Regierung vom 17. April 2008 zur Einsetzung...

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