28. NOVEMBER 2013 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Oktober 2009 über die Vollmachtserteilungen an die statutarischen Bediensteten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Oktober 2009 über die Vollmachtserteilungen an die statutarischen Bediensteten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 15. Juli 2010, vom 23. Juni 2011, vom 31. Mai 2012 und vom 31. Januar 2013;

In Erwägung des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 2012 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen;

In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge und öffentlicher Baukonzessionen;

In Erwägung der Notwendigkeit, die Bestimmungen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Oktober 2009 über die Vollmachtserteilungen an die statutarischen Bediensteten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie im Anschluss an das Inkrafttreten neuer Vorschriften im Bereich der öffentlichen Aufträge zu aktualisieren;

In Erwägung der Notwendigkeit, die Bearbeitung der Akten über den Erwerb oder die Abtretung von unbeweglichen Gütern zu vereinfachen;

Aufgrund des am 6. November 2013 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 18. November 2013 gegebenen Einverständnisses des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des am 28. November 2013 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Auf Vorschlag des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 17 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Oktober 2009 über die Vollmachtserteilungen an die statutarischen Bediensteten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt:

"Art. 17 - Für die Anwendung des vorliegenden Abschnitts gelten folgende Definitionen:

  1. Das Gesetz: das Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge;

  2. der Königliche Erlass vom 15. Juli 2001: der Königliche Erlasses vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen;

  3. der Königliche Erlass vom 16. Juli 2012: der Königliche Erlasses vom 16. Juli 2012 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen;

  4. der Königliche Erlass vom 14. Januar 2013...

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