6. JUNI 2013 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über die beratenden Ausschüsse der Mieter und Eigentümer bei den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über das Wohnungswesen und die Nachhaltigkeit der Wohnverhältnisse, Artikel 154 bis 157;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über die beratenden Ausschüsse der Mieter und Eigentümer bei den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des Gutachtens der "Société wallonne du Logement" vom 17. Dezember 2012;

Aufgrund des am 17. Oktober 2012 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 8. November 2012 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 17. August 2013 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens n° 53.110/4 des Staatsrats;

Aufgrund des am 19. Dezember 2012 abgegebenen Gutachtens des "Conseil supérieur du Logement" (Hoher Rat des Wohnungswesens);

Auf Vorschlag des Ministers, zu dessen Zuständigkeitsbereich das Wohnungswesen gehört;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Januar 2008 über die beratenden Ausschüsse der Mieter und Eigentümer bei den Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes wird die Wortfolge "Alle vier Jahre" gestrichen und wird die Wortfolge "für die Dauer der kommunalen Legislaturperiode" vor "gewählt" eingefügt.

Art. 2 - In Artikel 8, Absatz 1 desselben Erlasses werden folgende Abänderungen vorgenommen:

  1. in der französischen Fassung werden", sont :" durch" "; ersetzt;

  2. im ersten Gedankenstrich wird die Wortfolge "gute Sitte haben" durch "im Besitz ihrer zivilen und politischen Rechte sein" ersetzt;

  3. im zweiten Gedankenstrich wird in der französischen Fassung das Wort "sont" am Anfang des Satzes eingefügt.

    Art. 3 - In Artikel 26 desselben Erlasses werden die folgenden Abänderungen vorgenommen:

  4. am Ende des Absatzes 5 wird die Wortfolge, ", einschliesslich über die Konten des Ausschusses" eingefügt.;

  5. ein Absatz 6 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

    "Die Kommission verlangt von der Gesellschaft und dem Ausschuss alle Dokumente und Erklärungen, die zur Untersuchung eines Einspruchs oder zur Erfüllung ihrer Kontrollbefugnis nötig sind; wenn sie es als erforderlich erachtet, hört sie den Vorsitzenden des Ausschusses und des Rates oder ihren Vertreter an.".

    Art. 4 - In Artikel 31, § 2 desselben Erlasses werden die folgenden Abänderungen vorgenommen:

  6. in Absatz 1 wird die Wortfolge "von 1 Euro" durch "von 2 Euro" ersetzt, und...

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