9. SEPTEMBER 2021 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Prüfungsteile, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C möglich ist

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittestandes, Artikel 20 § 2 Absatz 1 und Artikel 47 § 2 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Prüfungsteile, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C möglich ist;

Aufgrund des Vorschlags des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 28. Juni 2021;

Auf Vorschlag des für die Ausbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Prüfungsteile, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C möglich ist, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 18. Juni 2020 wird wie folgt abgeändert:

  1. Nummer 9 Buchstabe b) wird wie folgt ersetzt:

    "b) Prüfungsteil "Arbeitsprobe";"

  2. Nummer 9 Buchstabe c) wird wie folgt...

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