9. SEPTEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ersetzung von Artikel 4 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. November 2018 über das in Artikel 43 des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen vorgesehene Internetportal

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen, Artikel 43 Absatz 1, ersetzt durch das Dekret vom 17. Dezember 2020;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. November 2018 über das in Artikel 43 des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen vorgesehene Internetportal und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Oktober 2015 mit demselben Gegenstand;

Aufgrund des am 26. April 2021 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 29. April 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 20. Mai 2021 abgegebenen Stellungnahme der Kommission für die Koordination der Baustellen;

Aufgrund der am 1. Juni 2021 abgegebenen Stellungnahme der Vereinigung der Städte und Gemeinden der Wallonie;

Aufgrund der am 16. Juni 2021 abgegebenen Stellungnahme der Vereinigung der Wallonischen Provinzen;

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 7. Juli 2021;

Aufgrund des am 9. Juli 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat beim Staatsrat eingereichten Antrags auf Gutachten innerhalb einer Frist von dreißig Tagen;

In der Erwägung, dass binnen dieser Frist kein Gutachten abgegeben wurde;

Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass Artikel 4 des genannten Erlasses das "Entgelt für den Zugriff auf das Portal und dessen Nutzung" auf 450 Euro ausschl. MwSt. pro Jahr festlegt, allerdings nur für die Jahre 2018, 2019 und 2020;

In der Erwägung, dass es zur Gewährleistung der Kontinuität des öffentlichen Dienstes und der Rechtssicherheit für alle betroffenen Betreiber notwendig ist, das Inkrafttreten der...

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