9. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen in Bezug auf Auswahl, Anwerbung, Qualifikation und Ausbildung von feststellenden Bediensteten in Ausführung des Gesetzes zur Festlegung von Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 9. Oktober 2018 zur Festlegung der Bedingungen in Bezug auf Auswahl, Anwerbung, Qualifikation und Ausbildung von feststellenden Bediensteten in Ausführung des Gesetzes zur Festlegung von Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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9. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen in Bezug auf Auswahl, Anwerbung, Qualifikation und Ausbildung von feststellenden Bediensteten in Ausführung des Gesetzes zur Festlegung von Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 27. April 2018 zur Festlegung von Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn, der Artikel 2 Nr. 17 und 25 § 1 Absatz 5 und § 4;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 8. Juni 2018;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 16. Juli 2018;

Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;

Aufgrund der Tatsache, dass der Staatsrat binnen der vorgesehenen Frist kein Gutachten in Anwendung von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben hat;

Auf Vorschlag des Ministers der Mobilität und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Feststellende Bedienstete

Artikel 1 - Feststellende Bedienstete sind Personalmitglieder des Infrastrukturbetreibers, des Bahnhofsbetreibers, der Eisenbahnunternehmen und des Sicherheitsdienstes, die vom König bestimmt und zu diesem Zweck vereidigt worden sind und die beauftragt sind, für die Einhaltung des Gesetzes vom 27. April 2018 zur Festlegung von Ordnungsbestimmungen in Sachen Eisenbahn (nachstehend "Gesetz") und seiner Ausführungserlasse unter den Bedingungen und im Rahmen der Einschränkungen von Artikel 25 dieses Gesetzes zu sorgen.

Art. 2 - Feststellende Bedienstete müssen folgende Bedingungen erfüllen:

1. mindestens achtzehn Jahre alt sein,

2. nicht, selbst nicht mit Aufschub, zu einer Korrektional- oder...

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