9. OKTOBER 2017 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 33 und den Programmen 05 und 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 39;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Juli 2017 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;

Aufgrund der am 28. September 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Artikel 12.10 und 31.04 des Programms 05 und auf den Artikel 01.11 des Programms 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.271.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 9.067.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 33 auf die Programme 05 und 32 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 05 und 32 des Organisationsbereichs 18 und des Programms 02 des Organisationsbereichs...

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