9. OKTOBER 2017 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 18;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Juli 2017 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;

Aufgrund der am 19. September 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Artikel 33.03 und 74.08 des Programms 02, Verpflichtungsermächtigungen auf die Artikel 12.03, 51.03 und 71.01, und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.02 des Programms 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 650.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 125.000 EUR innerhalb der Programme 02 und 03 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02 und 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen...

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