9. OKTOBER 2017 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 06, 11, 15, 19, 21 und 25 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 17, 39, 77, 79 und 93;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Juli 2017 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;

Aufgrund der am 28. September 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 51.17 des Programms 02 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 51.08 und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 01.04 und 51.04 des Programms 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basisartikel 33.01, 41.07 und 41.33 und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 33.07 und 41.01 des Programms 11 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 31.06, 31.07, 31.12, 31.15 und 43.03 des Programms 15 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.10 des Programms 19 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT