9. NOVEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 02 der Organisationsbereiche 10 und 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 15;

Aufgrund der am 21. Oktober 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2020;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 11.01 und 12.10 des Programms 02 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Aufstockung der Mitarbeiterteams der Gouverneure zu ermöglichen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 64.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 02 des Organisationsbereichs 11 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden...

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