9. JUNI 2022 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 083 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 120 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, insbesondere Artikel 35;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere seines Punktes III, 2, Absatz 4;

In der Erwägung der Notwendigkeit, eine neue Haushaltsplanadresse der Haushaltsrechnung 84359000 und des Funktionsbereichs 083.075 in das Programm 083 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 einzufügen, und zwar mit der Bezeichnung "Übertragung von Einkünften an die anderen lokalen Behörden - Europäische Projekte";

In der Erwägung der Notwendigkeit, eine neue Haushaltsplanadresse der Haushaltsrechnung 84540000 und des Funktionsbereichs 083.076 in das Programm 083 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 einzufügen, und zwar mit der Bezeichnung "Übertragung von Einkünften an andere institutionelle Gruppen - Föderalbehörde - Europäische Projekte";

In der Erwägung der Notwendigkeit, eine neue Haushaltsplanadresse der Haushaltsrechnung 86359000 und des Funktionsbereichs 083.077 in das Programm 083 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 einzufügen, und zwar mit der Bezeichnung "Kapitalübertragungen an die lokalen öffentlichen Verwaltungen - Andere lokale Behörden - Europäische Projekte";

In der Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Haushaltsplanadressen der Haushaltsrechnungen/der Funktionsbereiche 84322000/083.011, 84353000/083.041, 83200000/083.050, 84524000/083.051, 84359000/083.075 und 86359000/083.077 und Ausgabeermächtigungen auf die Haushaltsplanadresse der Haushaltsrechnung/des Funktionsbereichs 86321000/083.023 des Programms 083 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 23. März 2016, 27. Oktober 2016, 24. November 2016, 20. Juli 2017, 11. Januar 2018, 13. Dezember 2018, 11. und 18. Februar 2021, 8. Juli 2021, 7. Oktober 2021, 12. November 2021, 3. Februar 2022 und 28. April 2022 im Rahmen des Programms Interreg und EFRE 2014-2020 gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnungen und Kodifizierungen der mitfinanzierten Projekte):

Programm Interreg V A Großregion;

Achse 2: Gewährleistung einer Entwicklung, die die Umwelt und das Lebensumfeld wahrt;

Maßnahme 2.5: Verringerung der Umweltauswirkungen im Rahmen der wirtschaftlichen und territorialen Entwicklung der Großregion;

Bezeichnung: GReENEFF;

Projekt: Grenzüberschreitendes Netz im Rahmen der Förderung von innovativen Projekten in Sachen nachhaltige Entwicklung und Energieeinsparungen in der Großregion;

Empfänger: Plate-forme Maison Passive (pmp) ASBL;

Haushaltsplanadresse (Haushaltsrechnung/Funktionsbereich): 83200000/083.050;

Ausgabeermächtigungen: 182,56 EURO;

Kodifizierung des...

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