9. JUNI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz des Verkehrsbetreibers der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, Artikel 2 Ziffer 1 Buchstabe a);

Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 174 vom 30. Dezember 1982 zur Einführung der jährlichen Anpassung der von den Gesellschaften für den öffentlichen Personennahverkehr angewandten Fahrpreise, abgeändert durch den Königlichen Erlass Nr. 238 vom 31. Dezember 1983, Artikel 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 26. November 1992 zur Festlegung der Formel und der Modalitäten hinsichtlich der jährlichen Anpassung der durch die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region im öffentlichen Personennahverkehr angewandten Tarife in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Mai 2008 über die administrativen Geldbußen im Bereich der öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, abgeändert am 27. November 2014;

Aufgrund der am 13. Mai 2022 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 9. Juni 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In Erwägung der Vorschläge des Verwaltungsrats des Verkehrsbetreibers der Wallonie;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität und Infrastrukturen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die dem vorliegenden Erlass...

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