9. JULI 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 16;

Aufgrund der am 12. Juni 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 74.02 des Programms 23 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel entgegenzuwirken,

Beschließt:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 31.000 EUR vom Programm 12 des Organisationsbereichs 23 auf das Programm desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung folgender Basisartikel der Programme 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der...

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