9. JULI 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03, 11 und 13 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 23 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere der Artikel 19 und 20;

Aufgrund der am 21. Juni 2019 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 31.02, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.07 des Programms 03 sowie Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 51.01 des Programms 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.105.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 200.000 EUR innerhalb der Programme 03, 11 und 13 des Organisationsbereichs 15 und des Programms 23 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 03, 11 und 13 des Organisationsbereichs 15 und des Programms 23...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT