8. SEPTEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 03 der Organisationsbereiche 10 und 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 12. August 2021;

Aufgrund der am 8. August 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.01 des Programms 03 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um einen Zuschuss zugunsten der Regionalen Zentralstelle für die Mobilität zu ermöglichen, damit diese kostenlose lokale Mobilität für Personen bereitstellen kann, die infolge der außergewöhnlichen Regenfälle im Sommer 2021 geschädigt wurden,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 1.500.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 03 des...

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