8. OKTOBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Bezeichnung oder Anerkennung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes, Artikel 187, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Bezeichnung oder Zulassung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Berufungskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der der Wallonischen Region unterstehenden Einrichtungen öffentlichen Interesses, in der durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2007, 28. Februar 2008, 15. November 2012, 20. Juni 2013, 4. Mai 2017 und 14. Mai 2020 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Beurteilungsberichts über die Auswirkungen der Maßnahme auf die jeweilige Situation der Frauen und der Männer vom 28. September 2020, der in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 3 Ziffer 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 zur Bezeichnung oder Zulassung des Vorsitzenden, von drei stellvertretenden Vorsitzenden, der Beisitzer und der Schriftführer der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Region abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. Mai 2017, werden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. unter Buchstabe a) wird Herr Pierre-Yves Bolen durch Frau Eve-Marie Rihoux, erste Attachée, als effektiver Beisitzer ersetzt;

  2. unter Buchstabe f) wird Herr Serge Passelecq durch Frau Christine Van Gaeveren, Attachée, als...

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