8. OKTOBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung von Artikel 4 Absatz 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. November 2018 über das in Artikel 43 des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen vorgesehene Internetportal und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Oktober 2015 mit demselben Gegenstand

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen, Artikel 43 Absatz 1, eingefügt durch das Dekret vom 21. Juni 2018;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. November 2018 über das in Artikel 43 des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen vorgesehene Internetportal und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Oktober 2015 mit demselben Gegenstand;

Aufgrund der am 10. Juni 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund der am 7. Juli 2020 abgegebenen Stellungnahme der Vereinigung der Städte und Gemeinden der Wallonie ("Union des villes et communes de Wallonie");

Aufgrund der am 10. August 2020 abgegebenen Stellungnahme der Vereinigung der Wallonischen Provinzen (Association des provinces wallonnes);

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 25. Juni 2020;

Aufgrund des am 17. September 2020 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 67.947/4 des Staatsrats;

In der Erwägung, dass in Artikel 4 des vorerwähnten Erlasses das "Entgelt für den Zugriff auf das Portal und dessen Nutzung" auf 450 Euro ausschl. MwSt. pro Jahr festgelegt wird, jedoch nur für die Jahre 2018 und 2019;

In Erwägung des Beschlusses der Generalversammlung der VoG Powalco vom 11. Dezember 2019, den gleichen Betrag für den Zugriff auf das Portal und dessen Nutzung aufrecht zu erhalten, dessen ausschließliche Verwaltung ihr am 8. Oktober 2015 von der Regierung übertragen wurde;

In der weiteren Erwägung, dass wie in den vergangenen Jahren vorgesehen ist, dass die Fakturierung der von diesem VoG erbrachten...

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