8. OKTOBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. September 2020 zur Einführung zeitlich befristeter Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise von dem Erlass der Wallonischen Regierung 29. Oktober 2015 über Beihilfen zur Förderung der Internationalisierung der Unternehmen abweichen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 2. April 1998 zur Gründung der Wallonischen Agentur für Export und ausländische Investitionen ("Agence wallonne à l'exportation et aux investissements étrangers"), Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 2 und Absatz 2, abgeändert durch das Dekret vom 17. Dezember 2015;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. September 2020 zur Einführung zeitlich befristeter Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise von dem Erlass der Wallonischen Regierung 29. Oktober 2015 über Beihilfen zur Förderung der Internationalisierung der Unternehmen abweichen;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass der Erlass der Wallonischen Regierung vom 10. September 2020 zur Einführung zeitlich befristeter Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise von dem Erlass der Wallonischen Regierung 29. Oktober 2015 über Beihilfen zur Förderung der Internationalisierung der Unternehmen abweichen (B.S. vom 22. September 2020) einige Formfehler enthält;

In der Erwägung, dass es dringend notwendig ist, diese Fehler so bald wie möglich zu bereinigen, um die Kohärenz des Rechtsakts zu gewährleisten;

In der Erwägung, dass diese Regularisierungen keine Auswirkungen auf den Inhalt oder die Tragweite des Rechtsakts haben;

Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und des Außenhandels;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 12 Absatz 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Einführung zeitlich befristeter Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise von dem Erlass der Wallonischen Regierung 29. Oktober 2015 über Beihilfen zur Förderung der Internationalisierung der Unternehmen abweichen, wird die Wortfolge "bis 18" durch die Wortfolge "bis 17" ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 14 Absatz 1 desselben Erlasses wird die Wortfolge "diese Kosten" durch die Wortfolge "die in Artikel 15 erwähnten Kosten" ersetzt.

Art. 3 - In Artikel 19 Absatz 1 desselben Erlasses wird die Wortfolge "Artikel 19" durch die Wortfolge "Artikel 18" ersetzt.

Art. 4 - In Artikel 21...

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