8. MEI 2018 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 3. Januar 1997 über die Einrichtung von Ausbildungsabteilungen in den Beschützenden Werkstätten

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 14 § 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Januar 1997 über die Einrichtung von Ausbildungsabteilungen in den Beschützenden Werkstätten;

Aufgrund des Vorschlags des Verwaltungsrates der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben vom 8. September 2017;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 7. Dezember 2017;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 8. Dezember 2017;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.872/1 des Staatsrates, das am 14. Februar 2018 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 3. Januar 1997 über die Einrichtung von Ausbildungsabteilungen in den Beschützenden Werkstätten wird die Wortfolge "Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung" durch die Wortfolge "Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben" ersetzt.

Art. 2 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:

Artikel 5 - Die Ausbildung der Personen mit Behinderung wird von Personal, das über die Diplomvoraussetzung für das in Anhang 1 des Erlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Juni 2001 zur Festlegung der Bemessungsgrundlagen für...

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