8. MÄRZ 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Verteilung der Provinzialratsmitglieder auf die Wahldistrikte

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 13. Juli 2001 zur Übertragung verschiedener Befugnisse auf die Regionen und Gemeinschaften, Artikel 4;

Aufgrund des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Bestätigung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 2004 zur Kodifizierung der Gesetzgebung betreffend die lokalen Behörden;

Aufgrund des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, Artikel L2212-6 Absatz 2;

Aufgrund des Dekrets vom 25. Januar 2018 zur Abänderung der Artikel L1332-18 und L2212-6 sowie des Anhangs 3 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. März 2018 zur Festlegung der Bevölkerungszahlen pro Provinz und Gemeinde am 1. Januar 2018;

Aufgrund des Berichts vom 27. Februar 2018, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Auf Vorschlag der Ministerin für lokale Behörden;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Verteilung der Provinzialratsmitglieder auf die Wahldistrikte wird gemäß den vorliegendem Erlass beigefügten Tabellen festgelegt.

Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt bei der nächsten vollständigen Erneuerung der Provinzialräte in Kraft.

Art. 3 - Die Ministerin für lokale Behörden wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Namur, den 8. März 2018.

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für lokale Behörden, Wohnungswesen und Sportinfrastrukturen

V. DE BUE

Anhang

Wahldistrikte Anzahl Ratsmitglieder PROVINZ WALLONISCH-BRABANT Nivelles 16Wavre 21GESAMT 37 PROVINZ HENNEGAU Verwaltungsbezirk Ath Ath 5 Verwaltungsbezirk Charleroi...

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