8. MÄRZ 2017 - Ministerieller Erlass zur Bestimmung der 2017 an der Beihilferegelung teilnehmenden Lastenhefte und der Referenzbeträge der Beihilfe gemäß dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 24. September 2015 zur Einführung eines Beihilfeprogramms zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an den Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.11, D.13, D.14, D.17 § 1 Absatz 2, D.134, D.164, D.173 Absatz 2 und D.183 § 2 Ziffer 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. September 2015 zur Einführung eines Beihilfeprogramms zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an den Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse, Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 6 § 1 Absatz 1,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Lastenhefte, die im Rahmen der in Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. September 2015 zur Einführung eines Beihilfeprogramms zur Förderung der Beteiligung der Landwirte an den Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse gewährten Beihilfe für das Anwendungsjahr 2017 beihilfefähig sind, werden in dem Anhang zu dem vorliegenden Erlass angeführt.

Art. 2 - Für jedes der beihilfefähigen Lastenhefte wird in dem Anhang für das Anwendungsjahr 2017 der Referenzbetrag angeführt, der dem jährlichen Höchstbetrag der Beihilfe entspricht, die jedem Landwirt, der sich im Rahmen des genannten Lastenhefts verpflichtet hat, gewährt wird.

Art. 3 - Der vorliegende Erlass wird am 1. Januar 2017 wirksam.

Namur, den 8. März 2017

R. COLLIN

ANHANG

Liste der beihilfefähigen Lastenhefte und Referenzbeträge der Beihilfe für 2017

Beihilfefähige Lastenhefte Referenzbeträge (in Euro) |b5 "Biologische Produktionsmethoden bei Schweinen, Geflügel, Kaninchen, Bienen (Honig und Bienenstockprodukte) und Schnecken" (1) Je nach Anzahl Tieren unter Zertifizierung: Mastschweine: von 1 bis 750 € 350,00von 751 bis 1 300 € 700,00ab 1 301 € 1.050,00 Fleischhähnchen: von 1 bis 10 800 € 350,00von 10 801 bis 19 000 € 700,00ab 19 001 € 1.050,00 Puten: von 1 bis 5 250 € 350,00von 5 251 bis 9 250 € 700,00ab 9 251 € 1.050,00 Enten: von 1 bis 6 000 € 350,00von 6 001 bis 10 500 € 700,00ab 10 501 € 1.050,00 Strauße: von 1 bis 750 € 350,00von 751 bis 1 300 € 700,00ab 1 301 € 1.050,00 Schnecken (x 100): von 1 bis 1 200 € 350,00von 1 201 bis 2 100 € 700,00ab 2 101 € 1.050,00 Legehennen: von 1 bis 3 650 € 350,00von 3 651 bis 6 400 € 700,00ab 6 401 € 1.050,00 Bienenstöcke: von 1 bis 900 € 350,00von 901 bis 1 500 € 700,00ab 1 501 € 1.050,00

Beihilfefähige Lastenhefte Referenzbeträge (in Euro) |b5 "Biologische Produktionsmethoden bei Schweinen, Geflügel, Kaninchen, Bienen (Honig und Bienenstockprodukte) und Schnecken" (1)|b5...

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