8. MAI 2014 - Gesetz zur Abänderung und Koordinierung verschiedener Gesetze im Bereich der Justiz (I) - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 19 bis 26 des Gesetzes vom 8. Mai 2014 zur Abänderung und Koordinierung verschiedener Gesetze im Bereich der Justiz (I).

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

8. MAI 2014 - Gesetz zur Abänderung und Koordinierung verschiedener Gesetze im Bereich der Justiz (I)

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

(...)

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches

(...)

  1. 19 - In Artikel 516 Absatz 5 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 25. April 2014 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz, werden die Wörter "Verviers-Herve und Verviers" jeweils durch die Wörter "im ersten Kanton Verviers-Herve und im zweiten Kanton Verviers" ersetzt.

  2. 20 - In Artikel 538 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 7. Januar 2014, werden im vierten Satz zwischen den Wörtern "wird dem zuständigen Prokurator des Königs" und den Wörtern "eine Kopie" die Wörter ", dem eventuellen Kläger und dem Berichterstatter der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer" eingefügt.

  3. 21 - Artikel 547 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 7. Januar 2014, wird wie folgt abgeändert:

    1. Absatz 2 wird wie folgt ersetzt:

    "Jeder Verstoß gegen Absatz 1 wird mit einer einstweiligen Amtsenthebung von drei Monaten und für jeden von dem betreffenden Gerichtsvollzieher gekauften Gegenstand mit einer Geldbuße von 250 EUR bestraft, unbeschadet der Anwendung der Strafgesetze. Der Gesamtbetrag der durch vorliegenden Artikel auferlegten Geldbuße darf 25.000 EUR nicht überschreiten."

    2. In Absatz 3 wird der zweite Satz durch die Wörter ", ohne dass der Betrag mehr als 25.000 EUR betragen darf" ergänzt.

  4. 22 - Artikel 549 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 7. Januar 2014, wird wie folgt abgeändert:

    1. In § 1 wird Absatz 1 wie folgt ersetzt:

    "In jedem Bezirk gibt es eine Bezirkskammer, die ihren Sitz am Hauptort des Bezirks hat. Sie setzt sich zusammen aus den Gerichtsvollziehern des Bezirks und den Gerichtsvollzieheranwärtern, die in diesem Bezirk ihre Tätigkeiten hauptsächlich ausüben. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit."

    2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter "Verviers-Herve und Verviers" durch die Wörter "des ersten Kantons Verviers-Herve und des...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT