8. DEZEMBER 2017 - Ministerieller Erlass über die Erstellung eines Installierungsberichts für ein individuelles Klärsystem

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz und Gewerbegebiete

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.222/1;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch beinhaltet, Artikel R.304, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 1. Dezember 2016;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung, Artikel 5 Ziffer 2° ;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung,

Beschließt :

Artikel 1 - Am Ende der Ausführung der Arbeiten erstellt der Installateur eines individuellen Klärsystems einen Installierungsbericht gemäß dem als Anhang zum vorliegenden Erlass beigefügten Muster.

  1. 2 - Als Ergänzung zum Installierungsbericht händigt der Installateur dem Betreiber eine Ausfertigung des Betriebshandbuchs bezüglich des individuellen Klärsystems aus. Dieses Handbuch soll eine korrekte Benutzung und eine qualitätsvolle Instandhaltung durch den Betreiber erlauben. Dem Bericht wird eine Empfangsbestätigung des Betriebshandbuchs beigefügt, deren Form in dem Anhang 2 zum vorliegenden Erlass festgelegt wird.

  2. 3 - Der Installateur lässt der S.P.G.E. innerhalb von fünfzehn Tagen ab der technischen Abnahme der Arbeiten eine Abschrift der in den Anhängen 1 und 2 vorgesehenen Unterlagen durch die EDV-Applikation http://www.spge.be/gpaa zukommen. Mangels dessen wird der S.P.G.E., Avenue de Stassart 10-14, in 5000...

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