7. OKTOBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11 und 12 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016

Der Minister für lokale Behörden, Städte, Wohnungswesen und Energie,

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016, Artikel 55;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund der am 10. August 2016 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 12.02 des Programms 11 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 158.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 158.000 EUR vom Programm 12 des Organisationsbereichs 16 auf das Programm 11 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 11 und...

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