7 MARS 2016. - Loi portant simplification de la procédure relative à la cession de la rémunération. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 7 mars 2016 portant simplification de la procédure relative à la cession de la rémunération (Moniteur belge du 21 mars 2016).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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7. MÄRZ 2016 - Gesetz über die Vereinfachung des Verfahrens zur Abtretung der Entlohnung

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 28 des Gesetzes vom 12. April 1965 über den Schutz der Entlohnung der Arbeitnehmer wird wie folgt abgeändert:

1. In Nr. 2 werden die Wörter "eine Abschrift der in Nr. 1 erwähnten Notifizierung geschickt hat" durch die Wörter "eine Bestätigung geschickt hat, dass die in Nr. 1 erwähnte Notifizierung versendet worden ist" ersetzt.

2. In Nr. 3 werden die Wörter "eine beglaubigte Abschrift der Abtretungsurkunde geschickt hat" durch die Wörter "seine Entscheidung übermittelt hat, die Ausführung der Abtretung vorzunehmen".

Art. 3 - Artikel 30 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:

"Art. 30 - § 1 - Zur Vermeidung der Nichtigkeit erfolgen alle in den Artikeln 28 Nr. 1 und 29 erwähnten Notifizierungen per Einschreibebrief oder durch Gerichtsvollzieherurkunde, wobei die Kosten zu Lasten desjenigen bleiben, dem sie entstanden sind.

Zur Vermeidung der Nichtigkeit erfolgen alle in Artikel 28 Nr. 2 und 3 erwähnten Notifizierungen per Einschreibebrief, per Gerichtsvollzieherurkunde oder anhand eines Verfahrens, bei dem Informatiktechniken verwendet werden, wobei die Kosten zu Lasten desjenigen bleiben, dem sie entstanden sind. Ungeachtet des Verfahrens für die Übermittlung der Notifizierungen enthalten diese jeweils dieselben Informationen.

§ 2 - Damit Informatiktechniken verwendet werden können, muss zwischen Absender und Empfänger der Notifizierungen vorab eine Vereinbarung getroffen werden.

Wenn eine öffentliche Einrichtung für soziale Sicherheit als Schuldner der abgetretenen Forderung auftritt und Informatiktechniken verwendet werden, unterliegt der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen dem Absender und dem Empfänger der vorherigen Erlaubnis des Sektoriellen Ausschusses der sozialen Sicherheit und der Gesundheit, der darauf...

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