7. MAI 2020 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;

Aufgrund des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 8 § 3;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung;

Aufgrund des Vorschlags des Beratungs- und Therapiezentrums vom 15. April 2020;

Aufgrund des Vorschlags der Krankenkasse HKIV vom 4. April 2020;

Aufgrund des Vorschlags des Fachbereiches Gesundheit und Senioren vom 11. Februar 2020;

Auf Vorschlag des Ministers für Gesundheit;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Artikel 2 des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung wird wie folgt abgeändert:

  1. In § 1 Nummer 4 wird die Wortfolge "Für das Sozial-Psychologische Zentrum" durch die Wortfolge "Für das Beratungs- und Therapiezentrum" ersetzt.

  2. In § 1 Nummer 4 Buchstabe a) wird die Wortfolge "Frau Alexandra Nols" durch die Wortfolge "Frau Odette Threinen" ersetzt.

  3. In § 1 Nummer 4 Buchstabe b) wird die Wortfolge "Frau Odette Threinen" durch die Wortfolge "Herr Achim Nahl " ersetzt.

  4. In § 3 Buchstabe b) wird die Wortfolge "Frau Stephanie Didden" durch die Wortfolge "Frau Gabriele Müller" ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a) desselben Erlasses, abgeändert durch den Erlass vom 12. April 2018, wird die...

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